Bayerische Geschichte
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Barbara Gebert: Die bayerische Primogeniturordnung von 1506

01.01.2002

Nach Jahrhunderten der Teilungen wurden die bayerischen Herzogtümer 1505 wieder vereinigt. Um diese Einheit des Landes dauerhaft abzusichern, versuchte Herzog Albrecht IV. die Erbfolge nach dem Erstgeburtsprinzip rechtlich zu verankern. Tatsächlich blieb Bayern seither ungeteilt. Daher ist die bayerische Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 ein Markstein für die Etablierung Bayerns als frühmodernes Staatswesen.

Mit der vorliegenden Publikation soll die vertiefte Beschäftigung mit diesem zentralen Dokument der Geschichte Bayerns wie vergleichend des Alten Reichs befördert werden. Einleitung und Kommentar fassen den Stand der Forschung zusammen, beleuchten aber auch weiterführend die Bedeutung und Reichweite der Ordnung im Kontext der Reichsgeschichte und der Durchsetzung des Erstgeburtsrechts im Herzogtum Bayern.

Gebert, Barbara (Hg.), Die bayerische Primogeniturordnung von 1506, München 2002.